BPtK-Publikation
Psychosoziale Notfallversorgung krisenfest machen
BPtK veröffentlicht Impulspapier
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat am 16. Juni 2026 ein Impulspapier zur Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) als Teil des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes vorgelegt. Menschen müssen nach Katastrophen, Anschlägen, Pandemien oder im Zivilschutzfall schnell psychosoziale Hilfe erhalten können. Das gilt für Betroffene und ihre Angehörigen ebenso wie für Einsatzkräfte und Gesundheitspersonal.
Katastrophen haben nicht nur körperliche, sondern auch psychische Folgen. Wer Angehörige verliert, Gewalt erlebt, schwer verletzt wird oder anderen Menschen in extremen Lagen hilft, braucht verlässliche Unterstützung. Psychosoziale Notfallversorgung darf im Krisenfall deshalb nicht vom Zufall abhängen. Sie muss rechtlich abgesichert, gut koordiniert und auf große Schadenslagen vorbereitet sein.
Auch wenn sich die PSNV in den vergangenen Jahren fachlich weiterentwickelt hat, zeigen Erfahrungen zum Beispiel aus der Flutkatastrophe im Ahrtal oder dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt und die veränderte sicherheitspolitische Lage, dass die Strukturen weiter gestärkt werden müssen. Vor allem an den Schnittstellen von psychosozialer Akuthilfe und Weiterversorgung gibt es offene Fragen.
In den ersten Stunden und Tagen nach einer Katastrophe übernehmen Kriseninterventionsteams, Notfallseelsorge, Hilfsorganisationen und viele Ehrenamtliche die psychosoziale Akuthilfe. Psychotherapeut*innen ergänzen diese Strukturen insbesondere dort, wo psychische Folgeerkrankungen verhindert, früh erkannt oder behandelt werden müssen. Dafür braucht es abgestimmte Versorgungspfade, klare Zuständigkeiten und eine Zusammenarbeit, die nicht erst in der Krise beginnt.
Die zentralen Empfehlungen der BPtK für eine handlungsfähige PSNV:
- Rechtsrahmen verbessern: Die PSNV strukturell, rechtlich und organisatorisch weiterentwickeln. Dazu gehören ein belastbarer Rechtsrahmen durch das Gesundheitssicherstellungsgesetz, PSNV im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz ergänzen und die Finanzierung sichern.
- Vernetzung verbessern: Die
PSNV-Beteiligten besser vernetzen – unter anderem durch einen neuen Konsensusprozess
unter Federführung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK), einen Runden Tisch PSNV der Bundesregierung, eine anlassbezogene
Bundeskoordinierungsstelle und die Stärkung der Beauftragten für Opferschutz.
- Prävention stärken:
Prävention und Krisenvorsorge ausbauen, das heißt, Menschen mental besser auf
Krisen vorzubereiten und Schulungen in psychischer Erster Hilfe zu fördern.
- Gestufte Versorgung vordenken,
Kapazitäten optimal nutzen: Für Großschadenslagen gestufte
Versorgungskonzepte vordenken (Stepped Care), damit vorhandene Kapazitäten
optimal genutzt werden können. Dazu zählen Regelungen für niedrigschwellige
gruppentherapeutische Angebote, die Integration unterstützender digitaler Tools
in Behandlungsabläufe, ein datengestütztes Lagebild der Versorgung sowie die
gleichberechtigte Versorgung von Menschen mit Behinderung und besonders
vulnerable Personengruppen wie z. B. Kinder.
- Europa miteinander resilienter machen:
PSNV auf europäischer Ebene stärker in die Krisenvorsorge- und
Sicherheitsstrategien einbinden und in der Zusammenarbeit von Nachbarländern
lernen.
Veröffentlicht am 04. August 2026